Ummeldung von Abfallbehältern (Behältergröße)
Allgemeine Info
In Oldenburg werden die Grundstückseigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt. Nur diese können Abfallbehälter wirksam an-, um- und abmelden. Als Mieterin oder Mieter wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Beachten Sie bitte, dass die Angabe des Kassenzeichens zwingend erforderlich ist.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser ServiceCenter unter der Telefonnummer 235-4444.
Wie geht es weiter?
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie vom Fachdienst Finanzen die beantragten Gebührenmarken und einen geänderten Abgabenbescheid.