Ummeldung von Abfallbehältern auf ein anderes Grundstück
Allgemeine Info
In Oldenburg werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt. Nur diese können Abfallbehälter wirksam an-, um- und abmelden. Als Mieterin/Mieter wenden Sie sich bitte an Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter. Beachten Sie bitte, dass die Angabe sämtlicher Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und des Kassenzeichens zwingend erforderlich ist.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser ServiceCenter unter der Telefonnummer 235-4444.
Wie geht es weiter?
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie vom Fachdienst Finanzen die beantragten Gebührenmarken und einen geänderten Abgabenbescheid.