Die Nutzung ist in Turnhallen bei Grundschulen ab 16 Uhr, in Turnhallen bei Gymnasien ab 17.30 beziehungsweise im Einzelfall ab 18.15 Uhr, in Sporthallen ab 16 Uhr und auf Sportplätzen ab 15.45 Uhr durchführbar.
1 Übungseinheit = 45 Minuten, pro Trainingsgruppe sind maximal 2 Übungseinheiten (= 90 Minuten) möglich.
Das Arbeiten mit Pyrotechnik oder brennbarem Zubehör sowie die Verwendung von Handballharz ist ausdrücklich nicht gestattet.